Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIRD IMAGING GbR

 

  1. Anwendungsbereich:
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der BIRD Imaging GbR, Christine Schuhbeck und Florian Moser, Sommerstraße 33, 81543 München, Deutschland, nachfolgend BIRD genannt, und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
    2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden erkennt BIRD nicht an, es sei denn, der Geltung der AGB des Kunden wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem ausdrücklichen Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der ABG ist im Internet unter www.bird-imaging.com in der Rubrik Terms&Conditions abrufbar.
  2. Zahlungen
    1. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum abzugsfrei zur Zahlung fällig.
  3. Versand
    1. Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet, so geht die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt. Die Kosten des Versandes trägt der Kunde.
  4. Terminvorgaben
    1. Terminvorgaben des Kunden gegenüber BIRD sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von BIRD ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
  5. Gewährleistung/ Rüge
    1. Ab der Freigabe durch den Kunden können geringe Farbabweichungen zwischen dem Proof und Endprodukt (Druck) nicht mehr beanstandet werden. BIRD verpflichtet sich, Proofs nach dem jeweiligen Standard und dem aktuellen Stand der Technik zu drucken.
    2. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Leistung einen Anspruch auf Nachbesserung bzw. Nacherfüllung. BIRD ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung/ Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
    3. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder fristlos vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn BIRD die Nachbesserung oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
    4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Freigabe durch den Kunden.
  6. Haftung
    1. BIRD haftet uneingeschränkt im Falle des Vorsatzes. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet BIRD auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    2. Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leib oder Leben, Körper und Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
    3. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretung und Erfüllungsgehilfen.
  7. Archivierung
    1. BIRD archiviert finale Daten und Werke für vier Wochen nach Übergabe an den Kunden; eine Archivierung über diesen Zeitraum hinaus erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
  8. Rechte
    1. BIRD ist nicht verantwortlich für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt. BIRD ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen, sie wird aber den Kunden auf offensichtlich, d.h. ohne Weiteres erkennbare Rechtsverstöße hinweisen; der Kunde versichert, daß die übergebenen Materialien und Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
    2. Wird BIRD von einem Dritten aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Materialien in Anspruch genommen, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos., d.h. stellt BIRD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  9. Dokumentation/Zwischenergebnisse
    1. Der Kunde räumt BIRD das unwiderrufliche Recht ein, Werke, insbesondere finale Bilddaten, zur Dokumentation und zur Eigenwerbung zu verwenden.
    2. BIRD ist nicht verpflichtet, dem Kunden Einsicht in Entwürfe, Skizzen oder Zwischenergebnisse zum endgültigen Werk zu gewähren oder gar solche zu übergeben.
  10. Subunternehmer
    1. BIRD wird nachgelassen, sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten geeigneter Subunternehmer zu bedienen.
  11. Erfüllungsort; Gerichtsstand; Rechtswahl
    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist München; es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung; UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  12. Salvatorische Klausel
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.